Kommissionen

Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.

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Gemeindekommission für Landschaft

Die Gemeindekommission für Landschaft, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, erstellt nicht-bindende Stellungnahmen zu Landschaftsgenehmigungen und bindende für Photovoltaikanlagen.

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die GKRL, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, wird vom Bürgermeister geleitet. Sie gibt Stellungnahmen zu Raum- und Gefahrenzonenplänen sowie Gebäudeprojekten ab.

Gemeindekommission Sektion Bauwesen der GKRL

Die Kommission ist im Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 und in der Gemeindebauordnung vorgesehen und geregelt.

Örtliche Höfekommission

Die örtliche Höfekommission regelt Eigentumsfragen und Hofübergaben der „Geschlossenen Höfe“.