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Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.
Ergebnisse: 4
Die Gemeindekommission für Landschaft, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, erstellt nicht-bindende Stellungnahmen zu Landschaftsgenehmigungen und bindende für Photovoltaikanlagen.
Die GKRL, 2018 eingeführt und 2025 neu ernannt, wird vom Bürgermeister geleitet. Sie gibt Stellungnahmen zu Raum- und Gefahrenzonenplänen sowie Gebäudeprojekten ab.
Die Kommission ist im Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 und in der Gemeindebauordnung vorgesehen und geregelt.
Die örtliche Höfekommission regelt Eigentumsfragen und Hofübergaben der „Geschlossenen Höfe“.