Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Vermögensgebühr für ‚Werbemittel und Vermögensgebühr, Besetzung öffentlicher Flächen), inklusive Zwangseintreibung und Müllsackausgabe.