Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal vom 22. Februar 2007 legt fest, welche Flächen für den geförderten Wohnbau zugewiesen werden, um die städtebauliche Entwicklung im Sinne sozialer Wohnraumförderung zu steuern.

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Veröffentlichungsdatum

22.02.2007

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Sarntal regelt die Zuweisung von Grundstücken für den geförderten Wohnbau. 

Sie definiert die Kriterien und Verfahren, mit denen diese Flächen Privatpersonen und Bauträgern zugewiesen werden können. 

Ziel ist es, die Schaffung leistbaren Wohnraums für Familien und Einwohner der Gemeinde zu fördern.

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Veröffentlichungsdatum

22.02.2007

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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025, 11:40 Uhr

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Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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