Meldung einer Wohneinheit

Die Aufenthaltsabgabe betrifft Personen, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken nutzen, und wird jährlich als Grund- und Zusatzabgabe erhoben.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Beschreibung

Die Aufenthaltsabgabe in der Gemeinde Sarntal betrifft Personen, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken nutzen, ohne dort ihren Wohnsitz zu haben. 

Sie wird jährlich erhoben und besteht aus einer Grund- sowie einer Zusatzabgabe, die sich nach Kategorie und Fläche der Unterkunft richtet.

Eigentümer, Mieter oder Nutznießer müssen die Nutzung bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres beim Steueramt melden.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 14:09 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.