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Die Aufenthaltsabgabe betrifft Personen, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken nutzen, und wird jährlich als Grund- und Zusatzabgabe erhoben.
03.09.2025
Die Aufenthaltsabgabe in der Gemeinde Sarntal betrifft Personen, die eine Unterkunft zu touristischen Zwecken nutzen, ohne dort ihren Wohnsitz zu haben.
Sie wird jährlich erhoben und besteht aus einer Grund- sowie einer Zusatzabgabe, die sich nach Kategorie und Fläche der Unterkunft richtet.
Eigentümer, Mieter oder Nutznießer müssen die Nutzung bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres beim Steueramt melden.
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 14:09 Uhr