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Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Verweigerungsmaßnahme, gilt die Unbedenklichkeit als erteilt.
01.09.2025
Zu den örtlichen Glücksspielen gehören die Lotterie, die Tombola und der Glückstopf.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:26 Uhr