Meldung der Veranstaltung eines lokalen Glückspiels an die Monopolverwaltung

Ergeht von der Monopolverwaltung des Staates binnen 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung keine ausdrückliche Verweigerungsmaßnahme, gilt die Unbedenklichkeit als erteilt.

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    Veröffentlichungsdatum

    01.09.2025

    Beschreibung

    Zu den örtlichen Glücksspielen gehören die Lotterie, die Tombola und der Glückstopf.

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    Zeitraum

    Veröffentlichungsdatum

    01.09.2025

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    Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:26 Uhr

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