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Mindestens 30 Tage vor Abhaltung des Glücksspiels muss dem Landeshauptmann eine Meldung des Glücksspiels vorgelegt werden.
01.09.2025
Zu den örtlichen Glücksspielen gehören die Lotterie, die Tombola und der Glückstopf.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 14:22 Uhr