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Das Lizenzamt ist zuständig für Gastgewerbe, Handwerk, private Vermietung von Gästezimmern, öffentliche Veranstaltungen, örtliche Glücksspiele.
Das Lizenzamt ist zuständig für Gastgewerbe, private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten, Detailhandel mit festem Standort, besondere Verkaufsformen im Einzelhandel, öffentliche Veranstaltungen und örtliche Glücksspiele.
Zuletzt aktualisiert: 06.05.2026, 15:44 Uhr