Hobbyisten - Antrag auf Ausstellung des Erkennungsausweises gemäß Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Nr. 435

Der Antrag dient der Ausstellung eines Erkennungsausweises für Hobbyisten, die etwa auf Flohmärkten aktiv sind, gemäß dem Landesregierungsbeschluss vom 4. Juni 2024.

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Veröffentlichungsdatum

10.04.2025

Beschreibung

Das Dokument beschreibt den Antrag zur Ausstellung eines Erkennungsausweises für Hobbyisten gemäß dem Beschluss der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Nr. 435. 

Es enthält ein Formular, das ausgefüllt werden muss, und richtet sich an Personen, die etwa bei Flohmärkten tätig sind.

 Zuständig für die Ausstellung ist die Ortspolizei Sarntal, die auch als Kontaktstelle angegeben ist.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.04.2025

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 15:30 Uhr

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